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Transparenzregister
Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten.
Die gute Nachricht: Es gibt weiterhin eine automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister, spätestens bis zum 01.01.2023.
Wann muss ein Verein trotz automatischer Eintragung eine Mitteilung an das Transparenzregister machen?
Vereine müssen ihre/n vertretungsberechtigte/n Vorstand/Vorstände ("fiktive" wirtschaftliche Berechtigte/r) an das Transparenzregister melden, wenn
- die Vereinsgründung nach dem 31.07.2021 liegt
- eine Änderung des Vorstands nicht unverzüglich zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet worden ist
- ein Vorstand seinen Wohnort außerhalb von Deutschland hat
- ein Vorstand eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- ein Vorstand neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Im Gegensatz zum Vereinsregister, kann das Transparenzregister unterlassene Meldungen mit Bußgeldern belegen. Da unklar ist, wie das Transparenzregister mit säumigen Meldungen verfährt, sollten Vereinsvorstände darauf achten, alle Änderungen im Vorstand (Vertretungsberechtigte) unverzüglich beim Vereinsregister anzumelden.
Gebührenbefreiung
Wer bereits beim Transparenzregister registriert ist, kann dort die Gebührenbefreiung beantragen. Dafür genügt die Versicherung, dass es sich um einen gemeinützigen Verein handelt und der Antragsteller vertretungsberechtigt ist sowie die Angabe des zuständigen Finanzamt (inkl. Steuernummer). Die Vorlage einer Kopie des Personalausweises und des Freistellungsbescheides ist nicht mehr nötig. Der vereinfachte Antrag auf Gebührenbefreiung gilt bis zur Errichtung des Zuwendungsempfängerregisters (vermutlich in 2024). Der Antrag kann per Post, Email oder FAX zurückgesendet werden.
Unter Transparenzregister bekommt Ihr noch mehr Informationen oder könnt Euren Verein registrieren.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Antrag auf Gebührenbefreiung | 141.57 KB |
| Musterrechnung Bundesanzeiger Verlag GmbH | 158.38 KB |
| Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz 25.06.2021 | 178.04 KB |
| Gesetz zur Umsetzung 12.12.2019 | 249.35 KB |
| Gesetz zur Umsetzung 23.06.2017 | 433.43 KB |
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