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Infos

Da auch Vereine personenbezogene Daten verarbeiten, haben auch sie sich an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO zu halten.

Auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gibt es hilfreiche Informationen und weiterführende Links. Den dort angebotene Praxisratgeber über die Anforderungen an Vereine findet Ihr auch weiter unten zum Runterladen.

Seit dem 01.01.2025 sind Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Alles zum Thema E-Rechnung im Verein erfährst Du auf der Seite von digital verein(t):

https://digital-vereint.de/aktuelles/e-rechnung-im-verein-auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/

 

 

Immer wenn Ihr Musik öffentlich wiedergeben oder aufführen möchtet, müsst Ihr diese Veranstaltungen vorher bei der GEMA anmelden. Ihr erhaltet dann die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.

Das GEMA-Portal findet Ihr --> hier

GEMA-freie Veranstaltungen

Neu ist, dass es für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Bayerischen Vereinen einen Pauschalvertrag bis Ende 2027 mit dem Freistaat Bayern gibt. Nachfolgend die Voraussetzungen für eine GEMA-freie Veranstaltung:

Die Kenntnis der wichtigsten Steuervorschriften ist für die Vereine notwendig und nützlich. Die Broschüre "Steuertipps für Vereine" vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat soll die Verantwortlichen dabei unterstützen, Schwierigkeiten zu vermeiden und Vergünstigungen wahrzunehmen.

Am 1. August 2021 ist das neue Transparenzregis­ter- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten.

Die gute Nachricht: Es gibt weiterhin eine automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister, spätestens bis zum 01.01.2023.

Wann muss ein Verein trotz automatischer Eintragung eine Mitteilung an das Transparenzregister machen?

Vereine müssen ihre/n vertretungsberechtigte/n Vorstand/Vorstände ("fiktive" wirtschaftliche Berechtigte/r) an das Transparenzregister melden, wenn

Die Broschüre Vereinsrecht Rund-um-den-eingetragenen-Verein des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gibt praktische Tipps für die Vereinsarbeit.

Die Broschüre steht im Anhang und kann dort auch runtergeladen werden.

Achtung: Die 3. Auflage aus dem Jahr 2019 beinhaltet noch nicht die aktuellen Beträge für Übungsleiter und Ehrenamtspauschale.

Ihr wollt wissen, was Ihr bei Eurer nächsten Vereinsfeier zu beachten habt? Dann schaut mal in die Broschüre der Bayerischen Staatskanzlei rein.

Und wenn Ihr die Infos gerne aus erster Hand haben wollt, empfehlen wir unseren Info-Abend "Feste feiern ... aber richtig!" am 23.10.2025.

VereinsWiki bietet Informationen und Arbeitshilfen rund um den Vereinsalltag.
Es ist ein Angebot vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V., das gefördert wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Hier geht's zum VereinsWiki.